Nutzungsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Anwendung MediaDesk. Umfang, Preis, Verfügbarkeit und Laufzeit ergeben sich aus dem gesondert geschlossenen Vertrag.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist TechCup — Lukas Taraba, Eicher Ringweg 1, 87435 Kempten (Allgäu). MediaDesk richtet sich an Kirchengemeinden, Vereine und vergleichbare Organisationen und ist kein Angebot an Verbraucher.
2. Was die Anwendung leistet
MediaDesk liest Termine aus einer ChurchTools-Instanz und legt daraus automatisch Livestreams auf einem verbundenen YouTube-Kanal an. Titel, Beschreibung, Sichtbarkeit, Vorlaufzeit und Thumbnail bestimmt die Gemeinde über Vorlagen. Ergänzend zeigt die Anwendung Reichweitenzahlen und kann die Adresse des Livestreams an den Termin in ChurchTools anhängen.
3. Voraussetzungen auf Seiten der Gemeinde
- eine erreichbare ChurchTools-Instanz mit einem gültigen Login-Token
- ein YouTube-Kanal, der für Livestreaming freigeschaltet ist — die Freischaltung durch YouTube kann bis zu 24 Stunden dauern
- ein Google-Konto mit den Rechten an diesem Kanal, dessen Zugriff über die Anwendung erteilt wird
4. Verantwortung für Inhalte
Die Gemeinde ist für die veröffentlichten Inhalte verantwortlich — insbesondere für Titel und Beschreibungen, für die Rechte an Musik und Bild im übertragenen Gottesdienst und für die Einhaltung der YouTube-Nutzungsbedingungen. Wir prüfen Inhalte nicht.
Werden über Variablen wie {{dienst.predigt}} Namen von Personen in öffentlich sichtbare Titel oder Beschreibungen übernommen, ist die Gemeinde dafür verantwortlich, dass dafür eine Rechtsgrundlage vorliegt.
5. Abhängigkeit von Diensten Dritter
MediaDesk setzt auf die Schnittstellen von ChurchTools und Google auf. Änderungen, Störungen, Kontingentgrenzen oder Sperren dieser Dienste können die Funktion beeinträchtigen, ohne dass wir darauf Einfluss haben. Insbesondere gilt:
- Ist das Tageskontingent der YouTube-API erschöpft, werden Livestreams erst im nächsten Zeitraum angelegt.
- Widerruft Google den Zugriff auf den Kanal, entstehen bis zur Neuverbindung keine neuen Livestreams. Die Anwendung meldet diesen Zustand.
- Ist die ChurchTools-Instanz nicht erreichbar, findet kein Abgleich statt; er wird automatisch wiederholt.
Ein bestimmter Erfolg — etwa dass zu einem konkreten Termin ein Livestream existiert — wird nicht zugesagt. Die Gemeinde sollte vor wichtigen Übertragungen im Dashboard prüfen, ob der Livestream angelegt ist.
6. Zugänge und Rollen
Zugänge sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Administratoren können weitere Personen einladen und Rollen ändern. Der Einladungslink ersetzt ein Passwort, gilt 48 Stunden und ist danach ungültig. Die Gemeinde ist verpflichtet, Zugänge zu entziehen, sobald eine Person nicht mehr berechtigt ist.
7. Zulässige Nutzung
- Keine Nutzung, die gegen Rechte Dritter, gegen geltendes Recht oder gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube oder ChurchTools verstößt.
- Keine automatisierte Massennutzung, die über den bestimmungsgemäßen Betrieb hinausgeht, und keine Umgehung technischer Begrenzungen.
- Keine Versuche, auf Daten anderer Gemeinden zuzugreifen.
8. Datenschutz
Wie wir Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung. Für die Daten aus ChurchTools handeln wir als Auftragsverarbeiter der Gemeinde; dafür ist eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO — beziehungsweise nach KDG oder DSG-EKD — erforderlich.
9. Verfügbarkeit und Wartung
Der Abgleich läuft automatisch in regelmäßigen Abständen. Wartungsarbeiten können zu kurzzeitigen Unterbrechungen führen. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird durch diese Bedingungen nicht zugesagt.
10. Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen anpassen, wenn es aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist. Über Änderungen informieren wir die Administratoren der Gemeinde in angemessener Zeit vorher.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Hinweis: Regelungen zu Haftung, Haftungsbegrenzung, Gewährleistung, Vergütung, Laufzeit und Kündigung sind hier bewusst nicht enthalten. Sie gehören in den Vertrag und sollten anwaltlich geprüft werden.